Lohn in den besten Händen
Was wir im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen zusammen mit unserem Softwarepartner DATEV eG für Sie leisten können, zeigt diese kurze Informations-Demo:
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Scheinselbstständigkeit spielt bei Betriebsprüfungen eine nennenswerte Rolle
Das Phänomen der Scheinselbstständigkeit spielt im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiterhin eine nennenswerte Rolle. Scheinselbstständigkeit beschreibt „die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbstständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird“.
Kein Unfallversicherungsschutz eines Arbeitnehmers bei Trunkenheitsfahrt
GmbH-Gesellschafter und familienversichert?
Eine Hausfrau als Alleingesellschafterin einer GmbH & Co KG ist nicht hauptberuflich selbstständig tätig, wenn sie ausschließlich die gesellschaftsrechtlichen Pflichten wahrnimmt und nicht aktiv mitarbeitet. So ein aktuelles Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts (BSG, Urteil v. 29.2.2012, B 12 KR 4/10 R).
Smartphones und Software für Arbeitnehmer
Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (BT-Drucks. 17/8235) aufgenommen wurde.
