Weichelt & Winter

Erfahren Sie alles über die Kanzlei Weichelt & Winter. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Leistungen und erleben Sie Beratung mit Zukunft. Bei Fragen wenden Sie sich gleich an uns.

Steuerrad

Das Steuerrad

Aktuelle Themen aus der Kanzlei und rund um Steuern und innovative Unternehmensführung finden Sie in unserem Blog dem Steuerrad. So bleiben Sie mit uns immer auf dem Laufenden.

Unternehmenswerft

Unsere Spezialleistungen für den Auf- und Ausbau Ihres Unternehmens gebündelt und zielgerichtet. Das ist die Unternehmenswerft von Weichelt & Winter.

Lohn in den besten Händen

Was wir im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen zusammen mit unserem Softwarepartner DATEV eG für Sie leisten können, zeigt diese kurze Informations-Demo:


Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Scheinselbstständigkeit spielt bei Betriebsprüfungen eine nennenswerte Rolle

Das Phänomen der Scheinselbstständigkeit spielt im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiterhin eine nennenswerte Rolle. Scheinselbstständigkeit beschreibt „die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbstständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird“.

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Kein Unfallversicherungsschutz eines Arbeitnehmers bei Trunkenheitsfahrt

Nach dem „Siebten Sozialgesetzbuch“ ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, den ein Versicherter bei einer der den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeiten erleidet.

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GmbH-Gesellschafter und familienversichert?

Eine Hausfrau als Alleingesellschafterin einer GmbH & Co KG ist nicht hauptberuflich selbstständig tätig, wenn sie ausschließlich die gesellschaftsrechtlichen Pflichten wahrnimmt und nicht aktiv mitarbeitet. So ein aktuelles Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts (BSG, Urteil v. 29.2.2012, B 12 KR 4/10 R).

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Smartphones und Software für Arbeitnehmer

Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (BT-Drucks. 17/8235) aufgenommen wurde.

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