PrivatlehrerInnen sind nach nationalem Recht mit ihren Leistungen nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das Unionsrecht sagt da aber etwas Anderes, und darauf können sie sich unmittelbar berufen (FG Niedersachsen, Urteil v. 19.12.2011 – 5 K 370/11; vorläufig nicht rkr.).
Wir ziehen um!
Nachweis einer Investitionsabsicht
Der Nachweis der Investitionsabsicht bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags in der ab 2007 geltenden Fassung muss in den Fällen einer Betriebseröffnung nicht zwingend durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen geführt werden (entgegen BMF, Schreiben v. 8.5.2009, BStBl 2009 I S. 633; FG Münster, Urteil v. 8.2.2012 – 11 K 3035/10 E).
Smartphones und Software für Arbeitnehmer
Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (BT-Drucks. 17/8235) aufgenommen wurde.

